Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei einer vom Mieter bei Einzug unrenoviert übernommenen Wohnung:
Eine Formularklausel über Schönheitsreparaturen bei einer vom Mieter bei Einzug unrenoviert übernommenen Wohnung ist, sofern sie ohne angemessenen Ausgleich auferlegt wurde, unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Begründung: Infolge einer solchen Klausel wäre der Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters verpflichtet, obwohl er diese ja selbst gar nicht verursacht […]