AG Halle, Urteil vom 22.10.2009, WuM 2009, 651
Da einer GmbH eine Eigenbedarfskündigung untersagt ist, ist diese im Falle einer solchen Kündigung verpflichtet, dem Mieter die Kosten des von ihm beauftragten Rechtsanwalts zur Kündigungsabwehr als Schadensersatz zu ersetzen.