Verwertungskündigung im Mietrecht

LG Heidelberg, Urteil vom 14.11.2017 – 5 S 59/16, NZM 2018, 821
Das Eigentumsrecht des Vermieters und sein damit verbundenes Recht zur Verwertungskündigung beinhaltet jedenfalls nicht, ihm stets zum höchsten Ertrag aus dem Grundstück zu verhelfen. Unter Abwägung der widerstreitenden grundgesetzlich geschützten Positionen von Vermieter und Mieter ist daher hinzunehmen, dass ein Vermieter, der sich bewußt in eine rechtlich komplexe Lage „hineinkauft“ (hier: Erwerb eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses mit vermieteter Wohnung), bezüglich des sanierungsbedürftigen Daches damit rechnen muss, Reparaturen nur punktuell ausführen zu dürfen, anstatt die von ihm favorisierte „große Lösung“ zu realisieren und im Rahmen einer Dacherneuerung zeitgerechten sowie zusätzlichen Wohnraum („Maisonette-Wohnung“) schaffen zu können.