Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Formularmäßig mietvertraglich einseitig erklärter Kündigungsverzicht

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BGH, Urteil vom 04.02.2008, Das Grundeigentum 2008, 540
Ein vom Mieter formularmäßig mietvertraglich einseitig erklärter Kündigungsverzicht (ordentliche Kündigung) benachteiligt ihn nicht unangemessen, sofern der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wurde und der Kündigungsverzicht  nicht länger als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung dauert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23.11.2005 – VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256 [=WuM 2006, 97]).

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