Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Einseitiger Verzicht des Mieters auf sein ordentliches Kündigungsrecht

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BGH, Urteil vom 12.11.2008, WuM 2009, 44
Ein einseitiger Verzicht des Mieters auf sein ordentliches Kündigungsrecht, welcher durch die Gewährung von Vorteilen kompensiert wird, benachteiligt diesen unangemessen und ist unwirksam.

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