Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarfs einer Gesellschaft

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BGH, Urteil vom 15.07.2009, NZM 2009, 779
Eine Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarfs einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für einen ihrer Gesellschafter unterliegt nicht der Kündigungsbeschränkung des § 577 a BGB, sofern die Gesellschafter nach der Kündigung Wohnungseigentum begründen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Wohnhaus nur zum Zweck erworben hat, um die einzelnen  Wohnungen in Wohnungseigentum für die Gesellschafter umzuwandeln.

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