Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

TREUWIDRIGKEIT EINER KÜNDIGUNG WEGEN ZAHLUNGSVERZUG, Urteil vom 16.05.2019

TREUWIDRIGKEIT EINER KÜNDIGUNG WEGEN ZAHLUNGSVERZUG

AG Rheine, Urteil vom 16.05.2019 – 10 C 234/18, WuM 2019, 531

Das Festhalten an der ordentlichen Kündigung kann treuwidrig sein, wenn es im Verlauf einer 14-jährigen Mietzeit zu einem einmaligen Zahlungsverzug gekommen ist, der nach Zugang der Kündigung sofort vollständig ausgeglichen wurde, und keine Anhaltspunkte für künftige Zahlungsunregelmäßigkeiten vorliegen.

 

Nachzulesen in:

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE223582019

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