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Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Mietrecht

München Schwabing – Kanzlei Gundelind Schübel

Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht ist meistens eine heikle Angelegenheit mit vielen Begleitumständen und Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München verfüge ich in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrungswerte, auf die Sie als Mandant zurückgreifen können.

MIETRECHT

Mein Spezialgebiet, die Kündigung im Mietrecht.
Als Fachanwalt für Mietrecht zeige ich Ihnen Risiken und Erfolgsmöglichkeiten auf.

Sollten Sie Mieter sein, so helfe ich Ihnen eine Kündigung abzuwehren.

Sollten Sie Vermieter sein, so unterstütze ich Sie bei Erstellung und Durchsetzung einer Kündigung.

KANZLEI

Rechtsanwalt Gundelind Schübel
Clemensstraße 30
80803 München

Anwalt für Kündigungen im Arbeitsrecht und Mietrecht

♦ Mit Wissen, Erfahrung, Strategie und Einsatz zum Erfolg

Als Fachanwalt berate und vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind Kündigungen im Arbeitsrecht und Kündigungen im Mietrecht.

Wer bin ich? Ich bin ein Kämpfer
Was tue ich? Ich kämpfe für Ihr Recht
Wie tue ich es? Mit Wissen, Erfahrung, Strategie und Leidenschaft

♦ Agieren und schnell reagieren

Meine Mandanten sind Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bzw. Mieter oder Vermieter. Als guter Rechtsanwalt kennt man immer die Argumente beider Seiten und reagiert deshalb schnell auf die der Gegenpartei. Dies gelingt mir sehr gut.

♦ Zuhören und mit Bedacht handeln

Die Bereiche Mietrecht und Arbeitsrecht wirken sich in der Regel direkt auf die Lebenssituation meiner Mandanten aus und gehen häufig auch mit einer seelischen Belastung einher. Wer in einer Notsituation steckt, benötigt nicht nur kompetente Hilfe, sondern auch einen guten Zuhörer.
Ich bin sehr gut in der Lage, mich in Menschen hineinzufühlen und deren akute Nöte zu erkennen, um sie mit meinem fachlichen Urteil zu analysieren. In den meisten Fällen kann ich meine Mandanten sehr gut beruhigen und ihnen den nötigen Abstand zur Sache vermitteln. Ich weiß daher, wie Sie sich fühlen und nehme mir gerne Zeit für ein Gespräch mit Ihnen.

♦ Vertrauen – Grundlage zur Problemlösung

Gerne zeige ich Ihnen nach Ihrer Fallschilderung meine rechtliche Einschätzung auf und berate Sie über das weitere Vorgehen. Verlässlich stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

♦ Es gibt für alles eine Lösung!

Für Gerechtigkeit und Erfolg in Ihrer Angelegenheit setze ich mich mit Leidenschaft, Kompetenz und langjähriger Erfahrung ein. Vertrauensvoller und aufmerksamer Umgang mit meinen Mandanten sind für mich selbstverständlich.


Ihre Fachanwältin in München Schwabing

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Mietrecht-Muenchen-Gundelind-Schuebel
Ein Prozess vor Gericht lässt sich oft vermeiden, wenn man sich im Vorfeld bei einem Rechtsanwalt ausführlich informiert. In Rechtsfragen sind Sie oft an Fristen gebunden! Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gleich einen Termin in meiner Kanzlei, bevor es zu spät ist. Diese befindet sich verkehrsgünstig gelegen, nahe der Leopoldstraße / Münchner Freiheit.
Nehmen Sie jederzeit, auch kurzfristig Kontakt mit mir auf.

Ich freue mich sehr, für Sie tätig zu werden.

Aktuelle Rechtsprechung


Kontakt zur Kanzlei


Frau Schübel hat mich in einer Mietrechtsituation hervorragend und äußerst erfolgreich beraten und vertreten! Diese Anwältin ist wirklich empfehlenswert, jederzeit gerne wieder, bei Bedarf!“

Kundenstimmen Mietrecht - Mieter

Frau Rechtsanwältin Schübel hat die perfekte Mischung aus kompetentem Pragmatismus und Verständnis für Hilfesuchende. Sie schafft es, die Emotionen eines Klienten nachzuvollziehen und gleichzeitig verdeutlicht sie die sachliche Rechtslage. Sie hat mir bei einer arbeitsrechtlichen Krisensituation sehr geholfen – dafür DANKE!

Kundenstimmen Arbeitsrecht - Arbeitnehmer

Einen guten Rechtsbeistand zu finden gleicht der Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Ich hatte das Glück Frau Schübel zu finden. Sie erwies sich in einer komplizierten Mietrechtsangelegenheit als sehr kompetente Anwältin, zu dem auch noch mit einer sehr menschlichen Komponente, welche man nicht immer antrifft. Ich kann Frau Schübel auf diesem Wege nur meinen herzlich Dank aussprechen.

Kundenstimmen Mietrecht - Vermieter

Der Einsatz von Frau RA Schübel hat dazu geführt, dass ich in beiden Anliegen, die sie bearbeitet hat, als Mieterin Recht bekommen habe. Besonders positiv fiel mir auf, dass sie telefonisch, per e-mail oder auch persönlich wirklich erreichbar und ansprechbar war, sich um meine Belange zeitnah gekümmert hat und auf meine Kommentare oder Fragen eingegangen ist. Das scheint mir nach allem, was ich sonst von Bekannten im Umgang mit AnwältInnen höre, absolut nicht selbstverständlich zu sein. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an sie wenden und empfehle sie gern weiter! U. L.

Kundenstimmen Arbeitsrecht

Frau Schübel hat sich als eine hervorragende und sehr engagierte Anwältin erwiesen! Ausgesprochene gute und sehr zeitnahe Kommunikation. Aufgrund Ihres Fachwissens konnte größerer finanzieller Schaden erfogreich abgewehrt werden. Ich hatte schon mit einigen Anwälten zu tun – diese Anwältin ist ein Lichtblick !
Frau Schübel kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen !

Kundenstimmen Arbeitsrecht - Arbeitgeber

„Reaktionsschnell, kompetent, sorgfältig, einfühlsam: einfach nur Klasse! Damit ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit während eines Klageverfahrens gesichert.“

Kundenstimmen Arbeitsrecht

„Ein herzliches Dankeschön an eine herausragende Anwältin.
Diese überaus kompetente und kooperative Dame mit reichlich Erfahrung, Sicherheit, Kampfgeist und nem Schuss Humor möchte ich unbedingt weiterempfehlen, denn da fühlt man sich gut aufgehoben und sicher vertreten. Danke Frau Schübel.“

Kundenstimmen Mietrecht - Mieter
Probleme am Arbeitsplatz?

Hier kann ich Ihnen nur empfehlen, mir Ihren Fall zu schildern, keine voreiligen Handlungen zu treffen und sich beraten zu lassen.
Lassen Sie es erst gar nicht zu Problemen kommen!

Ich bin auch kurzfristig für Sie einsatzbereit.

Ihre helfende Hand

Ein Prozess ist immer die denkbar schlechteste Lösung.

Daher versuche ich zunächst außergerichtlich das für Sie beste Ergebnis zu erreichen.

Schnell an Ihr Ziel zu gelangen ist mir wichtig.

Ich zeige den Weg auf!

Anhand neuester Rechtsprechung prüfe ich Ihre rechtliche Situation.

Ohne detaillierte juristische Information zu handeln, kann Ihnen zum Nachteil gereichen.

Vermeiden Sie Fehler, kommen Sie zu mir.

IHRE VORTEILE


  • Notsituationen erfordern kompetente Hilfe

    Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, ist Ihr Leben schon kompliziert genug. Von mir bekommen Sie nicht nur rechtlichen Rat und kompetente Hilfe, sondern ich höre Ihnen auch zu und verstehe Ihre Lage. Sich in Menschen hineinzuversetzen, zu fühlen und zu verstehen ist notwendig, um Ihnen die Sicherheit und Zuversicht zu geben, dass wir gemeinsam den richtigen Weg gehen und Ihr Leben, Ihre Situation wieder in Ordnung kommt. Vertrauen Sie mir.

  • Für Ihren Erfolg

    Ihr Anliegen ist mein oberstes Ziel. All mein Wissen samt meiner Energie und meinem Herzen sind für Sie voll im Einsatz. Sie vertrauen mir und ich kümmere mich verantwortungsvoll um Ihr Wohlergehen.

  • Das kriegen wir wieder hin

    Ich bin für Sie da und für all Ihre Fragen erreichbar. Nutzen Sie mein Wissen, meine Erfahrung und meine Sozialkompetenz. Als Ihr persönlicher Problemlöser finde ich gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung.

  • Sind Sie bereit? Ich bin es!

    Es gibt viele Anwälte, doch nur wenige mit diesem Gesamtpaket. Kommen Sie zu mir und erzielen Sie für sich den größtmöglichen Nutzen. Denn ich will, dass es Ihnen wieder besser geht und Sie bekommen was Ihnen zusteht.


  • Sie sind bereit? Dann rufen Sie an: 089/38887811

Wie kann ich Ihnen helfen?


Fragen zum Arbeitsrecht

  • Sie haben eine Kündigung erhalten?

    Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, so hat Sie das sicherlich schwer getroffen.

    Dennoch dürfen Sie nun keine Zeit verlieren, denn eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt gerichtlich angegriffen werden.

    Geschieht dies nicht, dann gilt sie nach dem Kündigungsschutzgesetz als wirksam, unabhängig davon ob sie wirksam oder gar unwirksam war.

    Auch für den Fall dass sie wirksam war, steht zu überlegen, ob dann dagegen nicht doch noch Kündigungsschutzklage erhoben werden soll, um eventuell eine kleine Abfindung herauszuhandeln.

  • Wann erhalte ich eine Abfindung

    Auf eine Abfindung haben Sie keinen Anspruch, da die Zahlung einer Abfindung eine freiwillige Leitung des Arbeitgebers ist.

    Eine Abfindung wird bezahlt, wenn die Kündigung unwirksam ist und der Arbeitgeber sich mit einer Abfindung von dem Arbeitsvertrag freikaufen, d.h. Sie loswerden will.

    In den meisten Fällen ist es mir gelungen, eine weit über dem Haustarif des Arbeitsgerichtes München liegende Abfindung, d.h. ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, heraus­zuhandeln. Dabei richtet sich mein Augenmerk auch gleich noch auf die Erstellung auf das bestmögliche Zeugnis.

  • Sie sind Arbeitgeber und möchten Kündigen?

    Juristischer Rat kann Ihnen häufig Geld sparen, vor allem wenn er zeitig erfolgt.

    Wird an der falschen Stelle gespart, so kann Sie das teuer zu stehen kommen!

    Bei einer Kündigung sind im Vorfeld zu prüfen, ob das KSchG gilt, welcher Kündigungsgrund möglich ist, ob zuvor abgemahnt werden muss, welche Fristen einzuhalten sind oder ob es die Möglichkeit einer Vertragsauflösung gibt. Hierzu berate ich Sie gerne.

  • Wann müssen Sie abmahnen?

    Pflichtverstöße Ihres Mitarbeiters (z.B. häufiges Zuspätkommen, Missachtung von Weisungen) sollten sofort abgemahnt werden, da Sie im Wiederholungsfall des gleichen Fehlverhaltens ihm dann verhaltensbedingt kündigen können.

    Es sind hierbei wichtige Formalien einzuhalten, da ansonsten die Abmahnung und eine später darauf gestützte Kündigung unwirksam sein können.

    Hierzu berate ich Sie gerne.

Fragen zum Mietrecht

  • Sie haben eine Kündigung erhalten?

    Haben Sie eine Kündigung Ihrer Wohnung auf dem Tisch?

    Dann will ich Sie zunächst einmal beruhigen: So einfach ist das nicht und so schnell stehen Sie nicht auf der Straße! Also keine Angst, behalten Sie einen kühlen Kopf. Nicht jede Kündigung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, deshalb muss eine Kündigung richtig formuliert sein, auf einem gesetzlichen Kündigungsgrund beruhen und richtig zugestellt sein. Es ist also nicht alles so, wie das auf den ersten Blick oder durch den ersten Schreck aussieht.

    Jetzt brauchen Sie aber fachmännischen Rat, denn manche Kündigung kann auch nachträglich noch unwirksam gemacht werden.

  • Es liegt schon eine Räumungsklage vor?

    Auch hier besteht noch kein Grund zur Panik. Doch da nun gerichtliche Fristen laufen, müssen Sie schnell handeln und sich anwaltliche Hilfe holen, um nicht etwaige Chancen zu vertun. Der Fristbeginn ist auf dem gelben Umschlag der Klage vermerkt. Diesen müssen sie mit der Klageschrift und dem Anschreiben des Gerichts dem Anwalt vorlegen. Durch geschickte Argumentation konnte von mir schon so manches Räumungsurteil abgewendet bzw. auch ein attraktiver Auszugsvergleich mit Erhalt einer Umzugsbeteiligung erreicht werden. Denn oft können Kündigungen auch noch nachträglich geheilt, d.h. unwirksam gemacht werden, oder sie sind schon wegen formalen oder inhaltlichen Fehlern unwirksam. Dies zu überprüfen, dazu stehe ich Ihnen gerne auch kurzfristig zur Seite.

  • Sie möchten wegen Eigenbedarf kündigen?

    Gerade bei einer Eigenbedarfskündigung können viele vermeidbare Fehler gemacht werden. Daher ist zu prüfen, ob Sie Ihre Kündigung auf die gesetzlichen Voraussetzungen, wie den privilegierten Personenkreis stützen können oder welche Fristen einzuhalten sind. Falls eine Eigenbedarfskündigung derzeit aber nicht bzw. noch nicht zulässig sein sollte, zeige ich Ihnen auf, mit welch anderen Möglichkeiten Sie den Mieter zum Auszug bewegen könnten.

    Zur Klärung all dieser Fragen berate ich Sie auch kurzfristig sehr gerne.

  • Ihr Mieter zahlt die Mieten nicht / nicht pünktlich?

    Ihr Mieter zahlt überhaupt nicht  bzw. zahlt nicht immer pünktlich zum 3. Werktag eines Monats die Miete oder immer nur einen Teil oder aber er beruft sich sogar auf Mietminderung?

    Hier stellt sich die Frage, ob Sie vielleicht schon wegen Zahlungsverzuges fristlos kündigen können. Aber Achtung: im BGB sind verschiedene Varianten eines Zahlungsverzuges benannt. Ob eine solche in Ihrem Falle vorliegt, kläre ich gerne mit Ihnen ab. Auch bei nur ständig verspäteten Zahlungen gibt es eine Möglichkeit, den Mieter zu korrektem rechtzeitigem Zahlungsverhalten zu veranlassen. Sollte Ihr Mieter vielleicht auch nur Mietminderungen einwenden, so prüfe ich deren Berechtigung und was für Sie als Vermieter hier veranlasst wäre.

© Copyright Rechtsanwalt Gundelind Schübel